Einspuriges, einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln (im Volksmund "Roller") - wenn die Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.